Sonntag, 22. März 2015

Fluggastrechte durchsetzen

Die Durchsetzung der Fluggastrechte, sei es nach Annullierung, Nichtbeförderung, 'großer' Verspätung, Nichtrückzahlung der Steuern und Gebühren nach storniertem Fluticket, Gepäckverlust oder einem anderen Grund stößt in vielen Fällen auf Schwierigkeiten. 

Darum sollten Sie wie folgt vorgehen: Schreiben Sie zunächst die Airline an, schildern Sie dabei den Sachverhalt und geben Ihre Forderung an. Setzen Sie eine eindeutige Frist! Bei inländischen Fluggesellschaften dürften zwei bis drei Wochen ausreichend sein, bei ausländischen Fluggesellschaften sollten drei bis vier Wochen ausreichend sein. Aus Gründen der Nachweisbarkeit empfiehlt es sich, das Schreiben per Einschreiben zu versenden. - Vermeiden Sie teure kostenpflichtige Hotline-Telefongespräche. 

Auch Kinder und Babys als Fluggäste können einen eigenen Anspruch auf eine entfernungs- und verspätungsabhängige Ausgleichszahlung haben!

Einen kostenlosen Musterbrief von 'finanztip' an die Airline für Fälle von Annullierungen, 'großen' Verspätungen oder Nichtbeförderungen können Sie hier erstellen. 
Ein Musterschreiben zur Erstattung der Steuern, Gebühren und des Ticketpreises nach freiwilliger/m Stornierung / Nichtantritt des Fluges durch den Passagier von der VBZ Brandenburg finden sie hier.
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Oft reagieren die Airlines nicht oder schicken einen Antwortbrief, welcher Ihren berechtigten Anspruch ablehnt und vor nichtssagenen Allgemeinfloskeln nur so trieft. Auch versuchen Airlines häufig die Schuld auf vermeintlich Dritte zu schieben oder versuchen sich auf höhere Gewalt / 'außergewöhnliche Umstände' zu berufen, was in den meisten Fällen nicht zutrifft. 

Doch wie sollte man nun nach verstrichener gesetzter Frist oder Ausreden  der Airline weiter vorgehen? 

Akzeptieren Sie auch keine Gutscheine und lassen Sie sich nicht mit geringen Geldbeträgen 'abspeisen'.  

Die kostengünstigste Variante ist, daß man sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. wendet. Die Vorteile und Voraussetzungen dieses Verfahrens sind in diesem Blogbeitrag aufgeführt. Eine der Voraussetzungen ist allerings, daß die Airline im Trägerverein der Schlichtungsstelle Mitglied ist. - Wenn die betreffende Fluggesellschaft nicht Mitglied im Trägerverein der 'Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.'  ist -und nur dann (!)-, kann man sich auch an die 'Schlichtungsstelle Luftverkehr' beim Bundesamt für Justiz wenden (nicht verwechseln mit dem Luftfahrtbundesamt in Braunschweig!).

Entschließt man sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht das Schlichtungsverfahren durchzuführen, bleibt nur noch der Gang zum Gericht, mit oder ohne Anwalt; also Zivilklage gegen die Airline zu  erheben.

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Dies ist allerdings mit Kosten verbunden: Die Gerichtskosten muß man als Kläger zunächst vorstrecken. - Nach Abschluß des Gerichtsverfahren werden sie demjenigen auferlegt, der den Gerichtsprozeß verliert bzw. im Falle des teilweisen Obsiegens vor Gericht werden die Gerichtskosten entsprechend gequotelt.

Die Klage vor Gericht kann man selbst einreichen oder über einen Rechtsanwalt. Im letzteren Fall entstehen weitere Kosten (Rechtsanwaltsgebühren). Wer keine Gerichtserfahrung hat, dem sei empfohlen, einen Rechtsanwalt für die Einreichung der Zivilklage vor Gericht hinzuzuziehen. Bei Erteilung des Mandats an den Rechtsanwalt sollte man darauf achten, daß dieser nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnet. Eine gesonderte Vergütungsvereinbarung (nach Arbeitsaufwand oder Zeitansatz) des Rechtsanwalts sollte man vermeiden, und zwar aus folgendem Grund:

Auch die Rechtsanwaltskosten (nur Abrechnung nach RVG!!!) -sowohl des Klägers als auch des Beklagten- gehören mit zu den Verfahrenskosten und werden durch die Kostenentscheidung des Gerichts ebenfalls demjenigen auferlegt, der vor Gericht verliert, im Falle der Quotelung werden auch diese Rechtsanwaltskosten gequotelt. Höhere Rechtsanwaltskosten (als nach RVG) durch Individualvereinbarungen können der im Prozeß unterlegenen Partei nicht auferlegt werden.

Man sollte auch darauf achten, daß der Rechtsanwalt seine Kanzlei am eigenen Wohnort oder am Sitz des Gerichts hat. Hat der Rechtsanwalt hingegen seine Kanzlei an einem anderen Ort und muß zu einem Gerichtstermin anreisen, kann es sein, daß man auf dessen Fahrtkosten zum Gericht 'hängen' bleibt.
Bei einer Luftbeförderung kann der Verbraucher nicht am eigenen Wohnsitz klagen. Mögliche Gerichtsstände (=Klageorte)  sind bei einer Luftbeförderung der Sitz der Fluggesellschaft, der Abflugort und der Ankunftsort. - Eine Ausnahme hiervon ist die Klage wg. Gepäckschäden nach dem Montrealer Übereinkommen am Wohnsitz des Passagiers.

'Geschätzt 40.000 Urteile werden in Deutschland jährlich zum Thema Flugverspätung gesprochen. Da die Rechtslage klar ist, gewinnen fast immer die Passagiere!' Quelle: daserste. - „Im Normalfall verlieren wir solche Verfahren nicht“, so Rechtsanwalt Hopperdietzel.' Quelle: Wirtschaftswoche

Scheut man trotzdem das Prozeßkostenrisiko, kann man sich der Dienste mehrerer Firmen bedienen: 'euclaim', 'fairplane' oder 'flightright' u. a (siehe Tabelle unten). Diese Firmen versuchen die Ausgleichsleistungen gem. VO (EG) 261/2004 zunächst außergerichtlich bei der Airline durchzusetzen. Fruchtet dies nicht, beauftagen diese Firmen auf ihre Kosten einen spezialisierten Anwalt und gehen nötigenfalls vor Gericht.

Die Gebühren dieser Firmen betragen ca. 25 % der erstrittenen Summe im Erfolgsfall. Bei Mißerfolg fallen keine Gebühren an. Allerdings kann man die Ausgaben für diese Firmen, die als sogen. 'Prozeßkostenfinanzierer' auftreten, nicht bei der Airline als Schaden geltend machen!

Dienstleister Kosten
Flugrecht24.de erfolgsbasiert 22 % Provision (zzgl. 19 % MwSt.)
ClaimFlights erfolgsbasiert 22,5 % Provision (zzgl. 19 % MwSt.)
Flug-verspaetet erfolgsbasiert 25 % Provision (zzgl. 19 % MwSt.)
Flightright erfolgsbasiert 25 % Provision (zzgl. 19 % MwSt.)
EU claim erfolgsbasiert 22,5 % Provision (zzgl. 19 MwSt.)
Passengersfriend erfolgsbasiert 36 % Provision (inkl. MwSt.)
Fairplane erfolgsbasiert 24,5 % Provision (zzgl. 19 % MwSt.)
refund.me erfolgsbasiert 15–25 % Provision (zzgl. 19 % Ust.)
Juvaro.com erfolgsbasiert 20 % Provision (zzgl. 19 % MwSt.) – Gruppen-/Familienrabatte
EUflight.de Bargeld Vorabentschädigung 30–39 % Provision (zzgl. 19 % MwSt.)


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-Literaturhinweise

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