Montag, 21. Oktober 2013

Gebühren für aufgegebenes Gepäck

Es hat sich offensichtlich noch nicht überall herumgesprochen, dass es bei vielen Fluggesellschaften inzwischen jede Menge Tarife gibt, bei denen im Preis nur die Mitnahme von mehr oder weniger Handgepäck enthalten ist, nicht aber die Beförderung von Aufgabegepäck, wofür bei solchen Tarifen ein Zuschlag zu bezahlen ist.

Das wollten Passagiere bei Flügen zu einem Handgepäcktarif von Berlin nach Tel Aviv und zurück nicht akzeptieren und verklagten die Fluggesellschaft auf Erstattung von jeweils 40 US-Dollar, die sie beim Einchecken für den Rückflug pro Person für die Beförderung von Aufgabegepäck entrichten mussten.

Mit ihrer Klage blitzten sie beim Amtsgericht München ab, das entschied, bei der Buchung eines Fluges sei ohne entsprechende Zusicherung in der Regel nicht davon auszugehen, dass die Gepäckbeförderung kostenfrei erfolgen werde (Aktenzeichen 159 C 12576/15).

Siehe auch Pressemitteilung des AG München vom 08.07.2016.

Was lernen wir daraus: Bei Flugbuchungen wird man außer der reinen Beförderung von A nach B keine Leistungen erwarten dürfen, die nicht ausdrücklich zugesichert worden sind.


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