Montag, 5. Oktober 2015

Warum dieser Fluggastrechte-Blog?


Würden sich alle an das Gesetz halten, bedürfte es keiner Überwachungs- oder Schlichtungsorgane.

Dieser Blog stellt die Fluggastrechte dar, zeigt das Verhalten vieler Luftfahrtunternehmen auf, die ihren Kunden die Durchsetzungen dieser Rechte häufig erschweren und gibt Ratschläge und Tipps, seine Rechte als Fluggast durchzusetzten.

Die Fluggastrechte sind zum einen in der VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (kurz: VO (EG) Nr. 261/2004) niedergeschrieben, und zwar für Fälle
-einer Nichtbeförderung, d. h., der Passagier zurückgewiesen und nicht mitgenommen bzw. nicht befördert wird,
-einer Annulierung des Fluges, d. h., die ursprüngliche Flugplanung aufgegeben wird oder
-einer 'großen' Verspätung von über drei Stunden.


Foto: ©Gonzalo Fuentes/Reuters









In diesen Fällen können die Fluggäste, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, d. h., wenn es u. a. zu einer entsprechend langen Verspätung am Endziel kommt, eine Ausgleichsleistung einfordern, deren Höhe entfernungsabhängig ist und EUR 250,-, EUR 400,- oder EUR 600,- beträgt. Ferner wird geregelt wann und in welcher Form Unterstützungsleistungen zu erbringen sind. Dazu zählen z. B. Verpflegung, Getränke, kostenlose Benutzung von Telekommunikationsmitteln oder eine Hotelunterbringung.

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Darüber hinaus -und dies ist nicht in der o. a. 'Fluggastverordnung' niedergeschrieben- behandelt dieser Blog die Fälle, in denen Passagiere freiwillig von ihrem Flug zurücktreten oder diesen stornieren wollen. Dann können sie zumindest ihre an die Airline gezahlten Steuern und Gebühren für Dritte (Sicherheitsgebühren, Start- und Landegebühren für die Flughafenbetreiber) zurückfordern. Auch dieses Recht wird den Passagieren häufig von den Airlines verwehrt.
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Ein weiteres Thema behandelt Gepäckschäden.  

'Die Airlines legen für Passagiere die langen Bearbeitungszeiten und bürokratischen Hürden oft so hoch, dass nur wenige ihre berechtigten Forderungen  durchsetzen.
"Die Fluggesellschaften setzen darauf, dass den Passagieren die Puste ausgeht und die Mehrheit einfach nicht klagt", sagt Sabine Fischer-Volk, Reisrechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg.' Quelle: Die Welt
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2 Kommentare:

  1. Danke für den informativen Blog. Vor allem die Fallbeispiele fande ich Klasse. Habe auch eine andere Seite endeckt, die das Thema gut auf den Punkt bringt: http://www.recht.help/informationen/flugrecht-und-reiserecht/flugversp%C3%A4tung-ausgleich-schadensersatz-annullierung-nichtbefoerderung-fluggastrechteverordnung-ausgefallen-umbuchung/

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  2. BerlinMünchen10. Mai 2016 um 15:20

    Vielen Dank auch von mir

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