Freitag, 9. August 2013

Inhaltsverzeichnis und Impressum

Impressum: 
Klaus Schlesinger
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Inhaltsverzeichnis   

 

-Warum diese Fluggastrechte-Blog?

 

-Grundlagen / Anwendbarkeit

 

-Annullierung

 

-Nichtbeförderung

 

-'Große' Verspätung

 

-Betreuung und Unterstützung 

 

-Außergewöhnliche Umstände

 

-Weitere Fluggastrechte 

 

-Unterschiedliche Interessenlagen 

 

-Fluggastrechte muß man einklagen, Beispiel: Condor

 

-Fluggastrechte muß man einklagen, Beispiel: TUIfly

 

-Fluggastrechte muß man einklagen, Beispiel: Air Berlin

 

-Fluggastrechte muß man einklagen, Beispiel: Easyjet

 

-...und den Gerichtsvollzieher beauftragen 

 

-Gebühren für aufgegebenes Gepäck

 

-Steuern- und Gebühren-Rückzahlung bei Nichtflugantritt oder Stornierung durch den Kunden

 

-Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr

 

-Gilt die EU-Fluggastrechteverordnung auch in der Schweiz?

 

-Flüge verfallen lassen...  

 

-Fluggastrechte durchsetzen

 

-Gepäckschaden  

 

-Fluggastrecht bei Pauschalreisen

 

-Gelten die Fluggastrechte auch für Kinder?

 

-Fluggastrechte bei Anschlußverbindungen

  

-Literaturhinweise

 

-Die ultimative Urlaubspackliste

 

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